Information zur Gutachtenerstellung
"Der Sachverständige ist Entscheidungshelfer, nicht Entscheidungs-träger" Durch meinen beruflich gesetzten Schwerpunkt sowie die langjährige Auseinandersetzung und Erfahrung mit der Thematik "Barrierefreiheit" in ihren vielfältigen Facetten bin ich in der Lage als Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen spezielle Kenntnisse anbieten zu können.
Durch diese können Beurteilungen zu schwierigen individuellen sowie auch allgemeiner Fragestellung kompetent und wirtschaftlich effektiv geleistet werden. Mit dem Auftrag zur Gutachtenerstellung verpflichtet sich der Verfasser ein neutrales Gutachten zu erstellen, welches für die auftraggebende Partei bzw. dem Gericht eine Grundlage zur Entscheidung bilden soll.


